Offene Ganztagsschule Konzept

Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Die Schülerinnen und Schüler werden gruppenweise von erfahrenen Lehrkräften angeleitet, begleitet und in ihrer Entwicklung gefördert.

Der Unterrichtsbeginn ist von Montag bis Donnerstag um 13.05 Uhr in den Räumen der OGTS. Beendet wird dieser um jeweils 16.00 Uhr. Eine vorzeitige Entlassung der Schüler aus der OGTS ist generell nicht möglich. In der offenen Ganztagsschule gelten dieselben Verhaltensregeln wie im Vormittagsunterricht.

Wer kann dieses Angebot in Anspruch nehmen?

Der Ablauf für die Schülerinnen und Schüler ist wie folgt strukturiert.

Dieses Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler der 5. bis 8. Jahrgangsstufe. Voraussetzung für die Teilnahme an der OGTS ist die verbindliche Anmeldung für mindestens zwei Nachmittage (entspricht sechs Wochenstunden).

Abmeldung und Befreiung während des Schuljahres

Bitte bedenken Sie bei der Entscheidung, dass die Anmeldung zur offenen Ganztagsschule für ein ganzes Schuljahr verbindlich ist. Eine nachträgliche Abmeldung oder Reduzierung der Anwesenheitstage ist daher nicht möglich! (vgl. Bestimmungen des Kultusministeriums)

Eine Verschiebung der Anwesenheitstage kann durch schriftlichen Antrag in den ersten beiden Schulwochen beantragt werden. Eine weitere Verschiebung der Anwesenheitstage kann aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen erst wieder zur Schuljahresmitte im Zeitraum einer Woche vor und nach der Herausgabe der Zwischenzeugnisse beantragt werden.

Notwendig werdende tageweise Befreiungen (z. B. unaufschiebbarer Arzttermin) von der OGTS sind nur bei schriftlichem Antrag an die Schulleitung möglich. Der Befreiungsantrag muss spätestens drei Tage vor dem entsprechenden Termin im Sekretariat abgegeben werden.

Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen pro Schuljahr je nach Anzahl der belegten Nachmittage zwei oder drei „Befreiungsjoker“ zur Verfügung. Ein Joker befreit in einem begründeten Ausnahmefall für einen OGTS-Nachmittag, das Jokerformular muss mindestens drei Tage vorher im Sekretariat abgegeben, der Grund der Befreiung nicht angegeben werden. Die Verteilung der Jokerformulare erfolgt am Schuljahresanfang.

Welche Kosten entstehen?

Die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in der offenen Ganztagsschule ist kostenlos. Es fallen lediglich die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der schuleigenen Mensa (ca. 4,60 € pro Essen) und eine geringe Jahresgebühr (10,- € für das gesamte Schuljahr) für die verbindliche Anmietung eines Spindes an. Der Spind wird benötigt, damit die Schüler Turnschuhe, Sportbekleidung, Geldbörsen, Getränke, Bastelmaterial, Bücher etc. lagern können.