Konzept „Auszeit“ für die Klassen 5 bis 10

Seit 2010 gibt es am AEG das so genannte „Auszeit“-Konzept, welches sich an der Trainingsraum-Methode orientiert.


Diese hat folgende Ziele:

1.    Verbesserung der Unterrichtsqualität und Entwicklung eines günstigen Arbeitsklimas, um ein effektives, motiviertes Lernen zu ermöglichen.

2.    Die Schüler*innen lernen, über ihr Verhalten bewusst zu entscheiden und deshalb auch Verantwortung zu tragen.

3.    Einsicht der Schüler*innen zu befördern, dass zum Leben in der Gesellschaft nicht nur Freiheiten, sondern auch Regeln und Verpflichtungen zählen, die man einhalten bzw. denen man sich stellen muss.

Basis des Konzeptes sind die folgenden drei Regeln, welche in allen Unterrichtsräumen aushängen:

Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.

Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.

Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.


Wann und wie kommt die Methode zum Einsatz?

Es kommt nahezu täglich vor, dass einzelne Schülerinnen und Schüler sehr unruhig sind oder gar den Unterricht so nachhaltig stören, dass viel wertvolle Lernzeit für die Mitschüler*innen verloren geht, weil die Lehrkräfte sich sehr intensiv mit diesen Schüler*innen beschäftigen müssen. Diese intensive Betreuung in der Klasse geht also zu Lasten der Mitschüler*innen. Aus diesem Grunde verlassen Kinder, die den Unterricht stören und nicht kooperieren, nach vorheriger Mahnung durch die Lehrkraft den Unterrichtsraum. Sie werden intensiv und individuell in unserem Auszeit-Raum durch die Schulpädagogin/ den Schulpädagogen, die/der für die Schulsozialarbeit zuständig ist, betreut. Sie/Er wird die Ursachen des Verhaltens ergründen, darauf eingehen und einen „Rückkehrplan“ ins Klassenzimmer erarbeiten. Die Fachlehrkraft soll den Schülern auch Aufgaben zur Bearbeitung in den Auszeit-Raum mitgeben. Die Schüler müssen selbstverständlich den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachholen.

Der Auszeit-Raum ist Montag bis Freitag von der 1. bis zur 6. Stunde besetzt. Falls der Auszeit-Raum gerade nicht besetzt sein sollte, weil die Schulpädagogin/ der Schulpädagoge z.B. mit einer Klasse arbeitet oder eine Vertretungsstunde übernehmen musste, meldet sich die Schülerin/ der Schüler im Sekretariat.