Hausordnung

 

Nach § 2 (2) GSO erlässt der Schulleiter eine Hausordnung unter Mitwirkung des Schulforums (04.02.2015), der Personalvertretung und der Lehrerkonferenz (28.02.2015).


 

Präambel

Wo die Hausordnung keine Regelung vorsieht, werden anstehende Fragen durch Einsicht und Anstand, vor allem aber durch gegenseitige Rücksichtnahme gelöst. Der gesunde Menschenverstand, die übliche Praxis und ein zivilisierter Umgang mit Personen und Sachen sind dabei die Richtschnur.
 
1. Regelungen zum Aufenthalt auf dem Schulgelände

  • Grundsatz pünktlich: Fünf Minuten vor Beginn = pünktlich!
  • Aufenthalt vor 7.50 Uhr ausschließlich in der unteren Eingangshalle, bei Unterrichtsausfall der 1. Stunde in der Mensa
  • Generell kein Aufenthalt auf den Gängen, weder in den Pausen noch während der Unterrichtszeiten, vor allem nicht in der 6. und 7. Stunde.
  • Verlassen des Schulgeländes von Schülern der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung des Direktorats
  • In der Mittagspause dürfen die Schüler/innen, die nicht an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, nach Hause gehen oder sich ggf. Mittagessen außerhalb der Schule besorgen. Eine Besorgungsfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet.
  • Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler/innen das Schulgelände.
  • Bei gutem Wetter → Aufenthalt auf dem Freigelände, Innenhof ist eine Ruhezone

 
2. Regelungen zur Sauberkeit und Ordnung

  • 12.15 Uhr bzw. 13.00 Uhr: Papierkörbe entleeren
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassenzimmer: Stühle auf die Tische stellen, Fenster schließen, Markisen hochziehen, Licht ausschalten, Geräte ausschalten
  • Säuberungspflicht bei verursachten Verunreinigungen
  • Schadensersatz für grob fahrlässige oder gar mutwillige Sachbeschädigungen
  • Pizzakartons und andere größere Verpackungen müssen direkt in die großen Müllcontainer geworfen werden.
  • Abstellen von Fahrrädern nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, keinesfalls vor den Schulgebäuden, auf den Grünflächen und den angrenzenden Gehsteigen und Straßen. Rettungs- und Lieferwege sind in jedem Fall freizuhalten.
  • Ballspiele und andere Spiele vor den Garagen und natürlich auf dem Spiel- und Sportgelände sind erwünscht, auch auf dem Sportplatz, falls freigegeben (Unterricht hat Vorrang.).
  • Fundsachen werden in denKeller, Raum K012, gebracht,Wertgegenstände ins Sekretariat.
  • keine Schülersprechzeit in der ersten Pause, beim Lehrerzimmer bitte vor der Glastür warten;
  • Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien sind auf dem Schulgelände auszuschalten (Art 56 (5) BayEUG). Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vorübergehend einbehalten.
  • Die Mensa kann vor und nach der mittäglichen Essenszeit als Arbeitsraum genutzt werden. Den Anweisungen des  Mensapersonals ist Folge zu leisten.

 
3. Verbote:

  • Fahren mit Rollbrettern, Inlineskates oder Kickboards und das Abstellen im Schulhaus
  • Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und auch im Umfeld der Schule, gilt auch für volljährige Schüler/innen
  • Kauen von Kaugummis auf dem gesamten Schulgelände (Hygienegründe)
  • Mitbringen von Deosprays in die Schule (Missbrauchsgefahr)
  • Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände und dem Schulweg
  • Aufenthalt vor dem Haupteingang während der Pausen
  • Besorgungsfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Mittagspause
  • Schüler/innen, die beim Pausenverkauf schon weiter vorn stehen, mit „Aufträgen“ zu versorgen

Gez. Dr. W. Steflbauer, OStD (Schulleiter)